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Die Landesärztekammer bildet die Selbstverwaltung der Ärzte in einem Bundesland bzw. in einzelnen Regionen Deutschlands. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sorgen die insgesamt 17 Landesärztekammern dafür, dass die Qualität der Ärzteausbildung und Ärztetätigkeit kontrolliert und gewährleistet wird sowie die Belange der Ärzte im Allgemeinen Berücksichtigung finden. Zu den Hauptaufgaben der Landesärztekammern gehören:
- Abnahme der Facharztprüfung
- Überwachung der Berufsausübung
- Weiterbildungsförderung
- Vertretung der Berufsinteressen
- Schlichtungsverfahren zwischen Arzt und Patient
- Klärung von Behandlungsfehlern und Arzthaftung
- Führung der Ärztestatistik