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Arzt - Häufige Fragen

Praxisgebühr – was ist das?

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Die Praxisgebühr wurde im Jahre 2004 eingeführt. Sie ist als versicherter Patient einer Krankenkasse bei Facharztbesuchen zu entrichten (das betrifft z.B. Hausärzte, Hautärzte und Gynäkologen, aber auch Psychotherapeuten und Zahnärzte sowie kassenärztliche Notfalldienstleistungen in Rettungsstellen). Die Zuzahlung in Höhe von derzeit 10 Euro (Stand: Oktober 2012) ist quartalsweise zu entrichten. Die Ziele der Gebühr liegen vor allem darin, die Eigenverantwortung der Patienten im Hinblick auf Arztbesuche zu stärken und einem teuren „Arzthopping“ vorzubeugen. Die Praxisgebühr kommt den Krankenkassen zugute. Die Praxisgebühr wird nach einem Bundestagsbeschluss ab 1. Januar 2013 entfallen. 

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