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Bürgeramt - Häufige Fragen

Muss ich mich ummelden, wenn ich nur für wenige Wochen in ein Studentenheim ziehe?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Das Meldegesetz sieht allgemein vor, dass man sich innerhalb von einer Woche nach dem Einzug in die neue Wohnung oder das Studentenwohnheim ummelden muss. Dabei ist es nicht relevant, ob man für zwei Wochen oder für mehrere Jahre den Wohnort wechselt. Die Ummeldung geschieht im Allgemeinen beim Bürgeramt, wo in der Regel der Mietvertrag und ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen sind. Des Weiteren kann mitunter ein Merkblatt zur Datenübermittlung durch die Meldebehörde erforderlich werden. Bei der Ummeldung muss man festlegen, ob man bei der Anmeldung im Bürgeramt lediglich einen neuen Nebenwohnsitz anlegt oder ob man seinen Hauptwohnsitz verlegt. Für Studenten wird an Hochschulstandorten oft ein Begrüßungsgeld bei Umlegung des Hauptwohnsitzes gewährt.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

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