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Archäologische Fundstellen werden nicht selten beim Ausbaggern von Baugruben gefunden. Sollte beispielsweise beim Ausheben des Baugrundes auf dem eigenen Grundstück ein eventuell frühgeschichtliches Zeugnis ergraben werden, ist dies der Denkmalschutzbehörde zu melden. Doch auch ohne Bauarbeiten kann man die Vermutung eines archäologischen Fundes haben. Zum Beispiel kann eine dunkle Bodenverfärbung auf den Rest einer Siedlungsgrube hinweisen, unbestimmbare Mauerreste können ebenso Indiz für ein archäologisches Denkmal sein. Wenn die Vermutung besteht, dass man auf ein archäologisches Denkmal gestoßen ist, kann man sich an die zuständige Denkmalschutzbehörde wenden.