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Dies ist abhängig von der sozialen Lage. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hat jedes Kind Anspruch auf Kindergeld. Auszubildende, Schüler und Studenten können - bei Vorliegen bestimmter Bedingungen - bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Als behindertes Kind hat man unter spezifischen Voraussetzungen auch nach dem 25. Lebensjahr noch Anspruch auf Kindergeld.