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Familienkasse - Häufige Fragen

Muss man Kindergeld wieder zurückzahlen?

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Das Kindergeld soll eine finanzielle Unterstützung für Eltern darstellen und richtet sich grundlegend nach der Anzahl der Kinder im elterlichen Haushalt. Das Kindergeld kann recht lang bezogen werden, nämlich bis zur Beendigung der Ausbildung des Kindes bzw. bis zum 25. Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderung kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus eine Kindergeldzahlung erfolgen. Daher stellen sich Eltern mitunter die Frage, ob das Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Grundlegend muss das Kindergeld nicht, wie etwa Bafög, zurückgezahlt werden. Allerdings ist im Falle einer Überzahlung die entsprechende Rückzahlung vorzunehmen. Wenn beispielsweise das Kind seine Ausbildung (z. B. Studium) abgebrochen hat, ist dies unverzüglich der Familienkasse zu melden, sodass keine Kindergeldzahlung mehr erfolgt. Um solche Fälle von Überzahlung durch die Familienkasse und somit einer Rückzahlungsforderung zu vermeiden, sind etwaige Veränderungen, die für die Zahlung von Kindergeld relevant sind, stets unverzüglich der zuständigen Familienkasse melden.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren. 

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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