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Es gibt unterschiedliche Merkmale, die die Ausübung eines Gewerbes näher spezifizieren. Dazu gehört zum einen, dass die wirtschaftliche Tätigkeit planmäßig auf eine bestimmte Dauer angelegt und auf die Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Zum anderen sollte die Tätigkeit gegenüber Dritten offen erkennbar ausgeübt werden, also z.B. gegenüber Kunden oder Behörde klar in Erscheinung treten. Außerdem liegt dem Gewerbe eine Selbständigkeit zugrunde, was bedeutet, dass der jeweilige Unternehmer auf eine Rechnung und Verantwortung handelt.