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Die Förderung nach BAföG ist im Allgemeinen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu beantragen. Diese Bafögbehörde muss nicht zwangsläufig mit einem Studentenwerk identisch sein. Normalerweise gilt das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule dann als zuständiges Bafögamt, wenn man als Studierender hier immatrikuliert ist. Hingegen sind Auszubildende bzw. Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachhochschulen, Akademien und anderen Ausbildungsstätten normalerweise nicht an ein Studentenwerk gebunden. Hier ist im Allgemeinen entweder das Bafögamt am Ort der Ausbildungsstätte oder am Wohnort der Eltern zuständig. Man kann sich bei Zuständigkeitsfragen direkt an das Amt für Ausbildungsförderung wenden oder sich bei der Ausbildungsstätte informieren.