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Die Liegenschaftsverwaltung stellt die Aufgabe einer jeden Kommunalverwaltung (z. B. Verwaltungsgemeinschaft, Stadt- oder Gemeindeverwaltung) dar. Nicht selten ist die Liegenschaftsverwaltung als Abteilung der örtlichen Kämmerei nachgeordnet. Im Wesentlichen umfasst die Liegenschaftsverwaltung die Verwaltung von unbebauten Grundstücken, die Liegenschaftsbewirtschaftung, Miet- und Pachtangelegenheiten sowie den An- und Verkauf von Grundstücken. Es handelt sich bei Liegenschaften grundlegend nicht nur um Baugrundstücke oder Bauland. Auch Verwaltungsgebäude, kommunale und kulturelle Einrichtungen wie Schulen oder auch Parkanlagen werden im Allgemeinen zu den kommunalen Liegenschaften gezählt.