| Ist die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis mit Gebühren verbunden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wie bei der Beantragung von anderen behördlichen Genehmigungen ist auch die Beantragung der Fahrlehrerlaubnis normalerweise gebührenpflichtig. Der Grund besteht darin, dass natürlich jede Erlaubniserteilung und Überprüfung der Antragstellung mit einem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Die Kosten der Fahrlehrerlaubnis variieren regional, doch ist mit etwa 40-50 Euro zu rechnen. Zu beachten ist allerdings, dass mitunter auch weitere Kosten bei der Antragstellung entstehen können. So ist vielerorts eine Gebühr für das amtliche Führungszeugnis oder auch für die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister erforderlich. Man kann sich über die genauen Kosten und Gebühren, die bei der Beantragung der Fahrlehrerlaubnis entstehen können, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde informieren.