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Normalerweise zählen die Verkehrsregelung und die Straßenverkehrslenkung zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden. Die Verkehrslenkung erfolgt in erster Linie durch das Anordnen von Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Markierungen im öffentlichen Straßenraum. Doch auch mit Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums befasst sich die Straßenverkehrsbehörde, da hierdurch Veränderungen in der Verkehrsregelung möglich werden. Dementsprechend kann beispielsweise für Großveranstaltungen, Straßenfeste und Straßenumzüge im Regelfall eine entsprechende Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung notwendig sein.