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Nachdem seit 2008 das Einbürgerungsverfahren bundesweit vereinheitlicht worden ist, sind auch die Gebühren für das Einbürgerungsverfahren in den einzelnen Bundesländern normalerweise gleich geregelt. Das Einbürgerungsverfahren ist gebührenpflichtig. Im Allgemeinen werden Gebühren in Höhe von 255,00 Euro pro Person für die Einbürgerung erhoben. Wenn minderjährige Kinder ohne ein eigenes Einkommen mit eingebürgert werden sollen, erhebt man normalerweise eine Gebühr von 51,00 Euro (Stand: 04/2013). In besonderen Härtefällen können die Ausländerbehörden von der Gebührenhöhe abweichen. Über die genauen Erfordernisse, Kosten und erforderlichen Unterlagen des Einbürgerungsverfahrens kann man sich bei der Ausländerbehörde informieren.