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Verwaltungsgerichte sind für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, die nicht verfassungsrechtlich sind. Auch im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit kümmern sich Gerichte um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, allerdings haben diese dann andere Themen zum Gegenstand. So zum Beispiel ist das Finanzgericht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten steuerrechtlicher Bereiche zuständig. Letztlich soll mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns sichergestellt werden.