Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ketzerbach 10, 35037 Marburg |
Telefon: | 06421685150 |
Fax: | 064216851551 |
E-Mail: | poststelle.archaeologie.mr@lfd-hessen.de |
Anschrift: | Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 06151132937 |
E-Mail: | denkmalschutz@darmstadt.de |
Anschrift: | Schloß Biebrich, 65203 Wiesbaden |
Telefon: | 061169060 |
Fax: | 06116906131 |
E-Mail: | denkmalamt.hessen@denkmalpflege-hessen.de |
Anschrift: | Ketzerbach 10, 35037 Marburg |
Telefon: | 06421685150 |
Fax: | 064216851551 |
E-Mail: | archaeologie.marburg@denkmalpflege-hessen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 060718812331 |
E-Mail: | denkmalschutz@ladadi.de |
Anschrift: | Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 06152989526 |
E-Mail: | denkmalschutz@kreisgg.de |
Anschrift: | Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481804344 |
Fax: | 06074818049320 |
E-Mail: | bauaufsicht@kreis-offenbach.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim |
Telefon: | 06142832437 |
Fax: | 06142832265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Anschrift: | Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim |
Telefon: | 06252155016 |
E-Mail: | denkmalschutz@kreis-bergstrasse.de |
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Darmstadt am Darmbach ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirkes Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Als Wissenschaftsstadt ist Darmstadt dank der 1877 gegründeten Technischen Universität von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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