Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stephanstraße 15, 60313 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921274512 |
Fax: | 06921237858 |
E-Mail: | verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Straße 100, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652138 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Klosterhofstraße 4-6, 63477 Maintal |
Telefon: | 06181400273 |
E-Mail: | info@maintal.de |
Anschrift: | Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden |
Telefon: | 06101535318 |
Fax: | 06101535330 |
E-Mail: | info@niederdorfelden.de |
Anschrift: | Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel |
Telefon: | 06101602239 |
Fax: | 06101602348 |
E-Mail: | poststelle@bad-vilbel.de |
Anschrift: | Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main |
Telefon: | 06108601400 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Bereits im Jahre 1057 fand der Frankfurter Stadtteil urkundliche Erwähnung. Bergen-Enkheim zeichnet sich einerseits durch Gewerbeflächen aus, andererseits durch großzügige Waldflächen. Sehenswert sind...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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