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Friedhofsämter in Alsfeld - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Friedhofsverwaltung Alsfeld
0.2 km von Alsfeld
Anschrift:Markt 1, 36304 Alsfeld
Telefon:06631182228
E-Mail:info@stadt.alsfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-16 Uhr
Di, Mi, Fr 8:30-12 Uhr
Do 10-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Alsfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Friedhofsamt Romrod
5.61 km von Alsfeld
Anschrift:Jahnstraße 2, 36329 Romrod
Telefon:06636918940
Fax:066369189410
E-Mail:info@romrod.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Alsfelder Straße 72, 36318 Schwalmtal
Telefon:0663891850
Fax:06638918520
E-Mail:rathaus@schwalmtal-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Antrifttal
7.94 km von Alsfeld
Anschrift:Weihersweg 24, 36326 Antrifttal
Telefon:06631918052
Fax:06631918055
E-Mail:kontakt@antrifttal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Friedhofsverwaltung Schrecksbach
9.14 km von Alsfeld
Anschrift:Immichenhainer Str. 1, 34637 Schrecksbach
Telefon:0669896000
Fax:06698960020
E-Mail:gemeinde@schrecksbach.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Anschrift:Neukirchener Str. 1, 34633 Ottrau
Telefon:06628920819
Fax:06639960930
E-Mail:friedhofsverwaltung@oberaula.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Alsfeld
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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