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Stadtkassen in Schwerin - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Stadtkasse Schwerin
0.8 km von Schwerin
Anschrift:Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Telefon:03855451441
Fax:03855451439
E-Mail:ogersuny@schwerin.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-16 Uhr
Di+Do 8-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schwerin

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Kassenverwaltung Amt Stralendorf
9.13 km von Schwerin
Anschrift:Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf
Telefon:03869760023
Fax:03869760070
E-Mail:wawrzyniak@amt-stralendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Kassenverwaltung Amt Lützow-Lübstorf
15.75 km von Schwerin
Anschrift:Dorfmitte 24, 19209 Lützow
Telefon:03887430241
Fax:03887430299
E-Mail:kontakt@luetzow-luebstorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Amt Crivitz
16.9 km von Schwerin
Anschrift:Amtsstraße 5, 19089 Crivitz
Telefon:0386354540
Fax:038635454103
E-Mail:info@amt-crivitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Amt Gadebusch
20.92 km von Schwerin
Anschrift:Am Markt 1, 19205 Gadebusch
Telefon:03886212111
Fax:03886212121
E-Mail:hauptamt@gadebusch.info
Öffnungs­zeiten:Di 9-12:30 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12:30 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(0)
Amtskasse Zarrentin
21.94 km von Schwerin
Anschrift:Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin
Telefon:0388518380
Fax:038851838190
E-Mail:info@zarrentin.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Schwerin
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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