Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Gografenhof 4, 49186 Bad Iburg |
Telefon: | 0540340411 |
Fax: | 0540340499 |
E-Mail: | buez@badiburg.de |
Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 14, 49536 Lienen |
Telefon: | 0548373960 |
Fax: | 05483739659 |
E-Mail: | info@lienen.de |
Anschrift: | Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer |
Telefon: | 05424291131 |
Fax: | 05424291119 |
E-Mail: | rathaus@bad-laer.de |
Anschrift: | Osnabrücker Straße 1, 49176 Hilter am Teutoburger Wald |
Telefon: | 05424231838 |
Fax: | 05424231833 |
E-Mail: | krjutschkow@hilteratw.de |
Anschrift: | Münsterstr. 11, 49219 Glandorf |
Telefon: | 05426949914 |
Fax: | 05426949933 |
E-Mail: | gemeinde@glandorf.de |
Anschrift: | Oeseder Straße 85, 49124 Georgsmarienhütte |
Telefon: | 054018500 |
Fax: | 05401850444 |
E-Mail: | info@georgsmarienhuette.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Das staatlich anerkannte Kneipp-Heilbad im Landkreis Osnabrück gehört seit 1980 zur Neuen Hanse. Bad Iburg ist gegliedert in Glanse, Bad Iburg, Ostenfelde, Sentrup und Visbeck und wurde bereits im Jahr 753...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.
Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.
Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.
Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.
Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.
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