Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bergmannstr. 37, 26787 Leer |
Telefon: | 04919261216 |
Fax: | 049192691216 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover |
Telefon: | 051192550 |
Fax: | 05119255328 |
E-Mail: | denkmalpflege@nld.niedersachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ringstraße 38 b, 26702 Emden |
Telefon: | 04921871371 |
Fax: | 0492187101371 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kirchdorfer Str. 7 - 9 , 26603 Aurich |
Telefon: | 04941166080 |
E-Mail: | BKorten@landkreis-aurich.de |
Anschrift: | Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede |
Telefon: | 04488562260 |
Fax: | 04488562349 |
E-Mail: | landkreis@ammerland.de |
Anschrift: | Schloßstraße 9, 26409 Wittmund |
Telefon: | 04462861272 |
Fax: | 04462861717 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Markt 24, 26506 Norden |
Telefon: | 04931923335 |
Fax: | 049319231335 |
E-Mail: | f.hauschild@norden.de |
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Der Landkreis Leer liegt im äußersten Nordwesten Niedersachsens. Hierzu gehören die Einheitsgemeinden Borkum, Bunde, Jemgum, Leer (Ostfriesland), Moormerland, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, Uplengen, Weener...
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Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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