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Anschrift: | Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau |
Telefon: | 05552993719 |
Fax: | 05552993750 |
E-Mail: | standesamt@katlenburglindau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen |
Telefon: | 05507967825 |
Fax: | 05507967888 |
E-Mail: | rathaus@radolfshausen.de |
Anschrift: | Am Münster 30, 37154 Northeim |
Telefon: | 05551966623 |
Fax: | 05551966625 |
E-Mail: | standesamt@northeim.de |
Anschrift: | Hahlestr. 1, 37434 Gieboldehausen |
Telefon: | 05528202180 |
Fax: | 0552820289 |
E-Mail: | standesamt@sg-gieboldehausen.de |
Anschrift: | Otto-Escher-Str. 12, 37197 Hattorf am Harz |
Telefon: | 0558420917 |
Fax: | 0558420930 |
E-Mail: | brakel@hattorf-am-harz.de |
Anschrift: | Burgstraße 2, 37176 Nörten-Hardenberg |
Telefon: | 05503808138 |
Fax: | 05503808188 |
E-Mail: | standesamt@noerten-hardenberg.de |
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Katlenburg-Lindau ist eine Gemeinde im Landkreis Northeim. Gebildet wurde der heutige Ort 1974. Bereits im Jahr 1075 wurde Katlenburg als Diedericus de Cadalenburg urkundlich genannt. Bis heute zieht die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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