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Anschrift: | Gladbecker Str. 66, 46236 Bottrop |
Telefon: | 02041703501 |
Fax: | 02041703811 |
E-Mail: | amt53@bottrop.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Tannenbergstr. 11-13, 46045 Oberhausen |
Telefon: | 02088252252 |
Fax: | 02088255330 |
E-Mail: | bereich.gesundheit@oberhausen.de |
Anschrift: | Hindenburgstraße 29, 45127 Essen |
Telefon: | 02018853999 |
E-Mail: | gesundheitsamt@essen.de |
Anschrift: | Heinrich-Melzer-Straße 3, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 02084555300 |
Fax: | 02084559999 |
E-Mail: | info@muelheim-ruhr.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Straße 4, 45875 Gelsenkirchen |
Telefon: | 02091692237 |
Fax: | 02091693505 |
E-Mail: | referat.gesundheit@gelsenkirchen.de |
Anschrift: | Ruhrorter Str. 195, 47119 Duisburg |
Telefon: | 020394000 |
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Bottrop liegt am Südrand des Naturparks Hohe Mark im Regionalverband Ruhr am Rhein-Herne-Kanal und ist gegliedert in die Stadtbezirke Bottrop-Mitte, Bottrop-Süd und Bottro-Kirchhellen.Schon 1092 wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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