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Landesfamilienkasse Nordrhein-Westfalen - Rheinische Versorgungskassen in Köln

Mindener Str. 2, 50679 Köln

(2.9 Sterne, 23 Bewertungen)
Telefon:022182737452
Fax:022182732157
E-Mail:kontaktformular auf der website
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
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Zuständigkeitsbereich: kommunale Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Landschaftsverband Rheinland


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Familienkasse-FAQ

Weitere Fragen

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Familienkasse Köln: Informationen zu Landesfamilienkasse Nordrhein-Westfalen - Rheinische Versorgungskassen

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Familienkasse Köln
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Familienkasse

Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.

Zuständigkeiten der Familienkassen

Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.

Durchführung Familienleistungsausgleich

Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.

Bundeskindergeldgesetz und Kindergeldanspruch

Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.