Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202132023 |
Fax: | 0220213102021 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | An der Gohrsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202140 |
Fax: | 0220214702809 |
E-Mail: | info@bergischgladbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Olympiaweg 7, 50933 Köln |
Telefon: | 022122131202 |
Fax: | 022122131244 |
E-Mail: | sportamt@stadt-koeln.de |
Anschrift: | Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen |
Telefon: | 02144060 |
Fax: | 02144061172 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241130 |
Fax: | 02241132179 |
E-Mail: | kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 42651 Solingen |
Telefon: | 02122902158 |
Fax: | 02122902783 |
E-Mail: | sport@solingen.de |
Anschrift: | Kreuzbergstr. 15, 42899 Remscheid |
Telefon: | 021911600 |
E-Mail: | sport@remscheid.de |
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Bergisch Gladbach im Bergischen Land liegt im Rheinisch-Bergischen Kreis, ca. 10km östlich des Rheins und wurde 1139 erstmals urkundlich erwähnt. Als Wahrzeichen der Stadt gilt das Rathaus in Bensberg von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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