Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hoher Weg 1-3, 59494 Soest |
Telefon: | 02921302463 |
Fax: | 02921302494 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh |
Telefon: | 05241850 |
Fax: | 05241854000 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 25, 33102 Paderborn |
Telefon: | 052513080 |
Fax: | 05251308560 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Westenmauer 10, 59227 Ahlen |
Telefon: | 0238259294 |
Fax: | 0238259465 |
E-Mail: | rathaus@stadt.ahlen.de |
Anschrift: | Theodor-Heuss-Platz 16 , 59065 Hamm |
Telefon: | 02381175029 |
Fax: | 0238117105029 |
E-Mail: | schul-und-sportamt@stadt.hamm.de |
Anschrift: | Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581534000 |
Fax: | 02581534099 |
E-Mail: | verwaltung@kreis-warendorf.de |
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Lippstadt wurde 1185 als Planstadt gegründet und liegt im Kreis Soest. An der Lippe gelegen, ist Lippstadt gegliedert in Bad Waldliesborn, Cappel, Lipperode, Benninghausen, Lohe, Hellinghausen...
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Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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