Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel |
Telefon: | 02812070 |
Fax: | 02812074043 |
E-Mail: | post@kreis-wesel.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 47441 Moers |
Telefon: | 02841201590 |
Fax: | 0284120116413 |
E-Mail: | planung.gruen@moers.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 46459 Rees |
Telefon: | 02851510 |
Fax: | 0285151925 |
E-Mail: | info@stadt-rees.de |
Anschrift: | Herrlichkeit 7-9, 47661 Issum |
Telefon: | 02835100 |
Fax: | 028351010 |
E-Mail: | info@issum.de |
Anschrift: | Mosterstraße 2, 47589 Uedem |
Telefon: | 02825880 |
Fax: | 028258845 |
E-Mail: | rathaus@uedem.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen |
Telefon: | 02088253566 |
Fax: | 02088253704 |
E-Mail: | info@oberhausen.de |
Anschrift: | Markt 20, 47546 Kalkar |
Telefon: | 0282413160 |
Fax: | 0282413234 |
E-Mail: | sebastian.ophey@kalkar.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Am nordwestlichen Rand des Ruhrgebietes liegt der Kreis Wesel im nordwestlichen Nordrhein-Westfalen. Gegliedert ist der Kreis neben der Kreisstadt Wesel auch in die Städte Hamminkeln, Dinslaken...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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