Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 66606 Sankt Wendel |
Telefon: | 068518090 |
Fax: | 068518092899 |
E-Mail: | friedhof@sankt-wendel.de |
Anschrift: | Schloßstr. 13, 66640 Namborn |
Telefon: | 06857900344 |
Fax: | 06857900320 |
E-Mail: | rathaus@namborn.de |
Anschrift: | Poststraße 20, 66649 Oberthal |
Telefon: | 06854901730 |
Fax: | 06854901717 |
E-Mail: | rathaus@oberthal.de |
Anschrift: | Urexweilerstr. 11, 66646 Marpingen |
Telefon: | 068539116425 |
Fax: | 068539116620 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@marpingen.de |
Anschrift: | Im Kloster 1, 66636 Tholey |
Telefon: | 0685350848 |
Fax: | 0685350830 |
E-Mail: | gemeinde@tholey.de |
Anschrift: | Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Telefon: | 06855970 |
Fax: | 068559777 |
E-Mail: | rathaus@freisen.de |
Anschrift: | An der Burg, 66625 Nohfelden |
Telefon: | 06852885218 |
Fax: | 06852885125 |
E-Mail: | info@nohfelden.de |
Anschrift: | Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler |
Telefon: | 0687366024 |
Fax: | 0687366094 |
E-Mail: | rathaus@nonnweiler.de |
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Der Landkreis St. Wedel befindet sich im Norden des Saarlandes. Neben der Stadt St. Wedel umfasst er folgende Gemeinden: Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal und Tholey.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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