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Der Gewerbeeintrag Gabler Draht- und Bauschlosserei in Biberach an der Riß ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauunternehmen.
Gabler Draht- und Bauschlosserei
Fast 200 Jahre Tradition in Biberach
Wer uns kennt, kennt echte Wertarbeit und besten Service. Aus bescheidenen Anfängen wuchsen wir rasch empor. Das verdanken wir nicht nur der steigenden Beliebtheit der vielseitigen Werkstoffe Stahl und Edelstahl, sondern vor allem dem Vertrauen zahlreicher Kunden.
Biberach a der Riß liegt im gleichnamigen Landkreis im nördlichen Oberschwaben zwischen Donau und Bodensee. Gegliedert ist Biberach an der Riß in die Kernstadt und Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und...
Weitere Einträge zu Bauunternehmen in Biberach an der Riß im Branchenbuch
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Ein Bauunternehmen erbringt Leistungen des Baugewerbes. Die Bauleistungen werden sowohl im Hoch- und Tiefbau erbracht. Sie dienen der Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken. Außerdem können durch Bauunternehmen Umbauten und Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden, wie z. B. Rückbau oder Beseitigung derselben.
Bauplanung
Die Bauplanung dient der Entwicklung und der Gestaltung eines Bauvorhabens. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bauherrn entwickelte Ideen werden durch den Architekten in Bauzeichnungen umgesetzt. Dabei werden örtliche Gegebenheiten und Berechnungen in die Bauplanung einfließen.
Bauleitung
Durch eine Bauleitung wird eine Baustelle geleitet. Die Bauleitung verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Eine Bauleitung kann sowohl für ein Bauunternehmen als auch für einen Bauherrn tätig sein. Allgemein sorgt die Bauleitung für eine termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Bauausführung.
Bauträger
Ein Bauträger lässt Wohn- und Gewerbeimmobilien bauen und verkauft sie. Der Bauträger baut also mit eigenem Geld und somit auf eigenes Risiko. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und damit auf eigene Rechnung ist der Bauträger gleichzeitig Bauherr. Bei Bauten auf fremden Grundstücken handelt der Bauträger in direkter Vertretung des Bauherrn und nimmt alle Aufgaben im Interesse des Bauherrn war.