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Lohnsteuerhilfe Nelkenheim (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Alt Seulberg 51, 61381 Friedrichsdorf
Telefon:061724998050
Fax:06172995606
E-Mail:birgit.meyer@vlh.de
Anschrift:Taunusblick 4, 65510 Hünstetten
Telefon:06126950798
E-Mail:eva.stalp@vlh.de
Anschrift:Weberstr. 17, 55130 Mainz
Telefon:061311433073
E-Mail:patrik.henkel@vlh.de
Anschrift:Frankfurter Str. 27, 63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102249698
Fax:06102249971
E-Mail:dierk.resler@vlh.de
Anschrift:Marienbader Str. 4, 61273 Wehrheim
Telefon:0608156815
E-Mail:ronald.mueller@vlh.de
Anschrift:Kurt-Moosdorf-Str. 9, 61118 Bad Vilbel
Telefon:06101983886
E-Mail:thomas.borchert@vlh.de
Anschrift:Liebknechtstr. 109, 63303 Dreieich
Telefon:0610336553
Fax:06103596024
E-Mail:klaus.hain@vlh.de
Anschrift:Spechtstr. 11, 63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102559792
E-Mail:wolfgang.zirpel@vlh.de
Anschrift:Sudetenstr. 4, 61118 Bad Vilbel
Telefon:064428740
E-Mail:jeanette.doerrbecker-spaeth@vlh.de
Anschrift:St.-Gereon-Str. 25, 55299 Nackenheim
Telefon:06135707201
E-Mail:kai.wedler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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