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Lohnsteuerhilfe Nelkenheim (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ober-Rodener-Str. 125, 63110 Rodgau
Telefon:06106778834
Fax:06106778835
E-Mail:dieter.gruber@vlh.de
Anschrift:Thomas-Mann-Str. 20, 63486 Bruchköbel
Telefon:061816109288
E-Mail:ravan.kaulen@vlh.de
Anschrift:Auf den Goldäckern 11, 61231 Bad Nauheim
Telefon:06032970779
E-Mail:alexander.herms@vlh.de
Anschrift:Am Landgraben 8, 55218 Ingelheim
Telefon:061312120897
Fax:06725300180
E-Mail:nadine.struebel@vlh.de
Anschrift:Hessenstr. 6, 35789 Weilmünster
Telefon:06472911778
Fax:06472911779
E-Mail:christa.eggerstedt@vlh.de
Anschrift:Rieslingstr. 3, 55278 Undenheim
Telefon:06737715222
E-Mail:simone.conradt-unrau@vlh.de
Anschrift:Walther-Rathenau-Str. 105a, 64560 Riedstadt
Telefon:06158917933
E-Mail:hans.wagner@vlh.de
Anschrift:Seligenstädter Str. 91, 63456 Hanau
Telefon:061819529956
Fax:061819529957
E-Mail:giuseppe.polizzotto@vlh.de
Anschrift:Wiederaufbaustraße 7, 61197 Florstadt
Telefon:060359037096
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Str. 52, 35510 Butzbach
Telefon:060339289670
E-Mail:rosa.seemann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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