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Lohnsteuerhilfe Neuhausen auf den Fildern (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schozacher Str. 40, 70437 Stuttgart
Telefon:07112482679
Fax:071184990097
E-Mail:rainer.ritter@vlh.de
Anschrift:Im Efeu 26, 72766 Reutlingen
Telefon:07121958483
E-Mail:dietmar.denzel@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Weigandt-Str. 26, 71034 Böblingen
Telefon:07031777795
E-Mail:severine.hermann@vlh.de
Anschrift:Talstr. 13, 71088 Holzgerlingen
Telefon:070317216269
E-Mail:nico.altendorf@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Eningen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
21.53 km von Neuhausen auf den Fildern
Anschrift:Burgtalstr. 10, 72800 Eningen
Telefon:071211477316
E-Mail:stefan.rossmann@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Uhingen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
22.75 km von Neuhausen auf den Fildern
Anschrift:Staufeneckstr. 18, 73066 Uhingen
Telefon:07161934276
Fax:07161934277
E-Mail:ursula.spiegel@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 170, 72762 Reutlingen
Telefon:071212419094
E-Mail:alexander.seeringer@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 7, 70825 Korntal-Münchingen
Telefon:07150916548
E-Mail:markus.schaible@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 8, 73614 Schorndorf
Telefon:071819901227
E-Mail:renate.roth@vlh.de
Anschrift:Eberhardstr. 27, 71634 Ludwigsburg
Telefon:071419747502
Fax:071419747503
E-Mail:rolf.mattheis@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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