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Das Einkommensteuergesetz definiert in Deutschland als Einkunftsarten sowohl Gewinneinkünfte als auch Überschusseinkünfte. Zu den Gewinneinkünften zählen Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieben und aus selbständiger Arbeit. Als Überschusseinkünfte werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (z.B. wiederkehrende Bezüge, Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) verstanden.