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Viele Menschen glauben, dass sie keine baulichen Eingriffe an einem denkmalgeschützten Bauwerk vornehmen dürfen. Dem ist aber nicht so. Als Denkmalbesitzer hat man zwar einer Erhaltungspflicht nachzukommen, doch kann und sollte das Gebäude auch seiner Nutzung entsprechend angepasst werden. Man muss für solche Baumaßnahmen zwar die baurechtliche Genehmigung und natürlich die Zustimmung des Denkmalpflegeamtes haben, doch ist ein baulicher Eingriff am Denkmal grundsätzlich nicht untersagt. Für denkmalgerechte Baumaßnahmen sind zudem staatliche Zuschüsse und Fördermittel möglich, die man beantragen kann.