Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Emil-Nolde-Straße 8, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 079429475862 |
Anschrift: | Emil-Nolde-Straße 8, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 07942947605 |
Anschrift: | Zum Sportplatz 6, 74639 Zweiflingen |
Telefon: | 07948941929 |
E-Mail: | kinderhaus@gemeinde-zweiflingen.de |
Anschrift: | Waldenburger Straße 18, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 07942947605 |
Anschrift: | Josef-Rilling-Straße 9, 74653 Ingelfingen |
Telefon: | 0794057946 |
Anschrift: | Austraße 2, 74653 Ingelfingen |
Telefon: | 0794057848 |
Anschrift: | Am Wasserturm 16, 74635 Kupferzell |
Telefon: | 079441442 |
Anschrift: | Grabenweg 15, 74653 Ingelfingen |
Telefon: | 07940547178 |
Anschrift: | Obere Vorstadt 2-4, 74635 Kupferzell |
Telefon: | 079448231 |
Anschrift: | Am Breter 18, 74653 Ingelfingen |
Telefon: | 079404620 |
Der Hohenlohekreis ist einwohnermäßig der kleinste Landkreis in Baden-Württemberg und befindet sich im nordöstlichen Teil Baden-Württembergs. Der Landkreis umfasst neben den Gemeinden Bretzfeld und...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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