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Apotheke in Brackenheim im Branchenbuch


Rats-Apotheke Brackenheim - Inh. M. Najder im Branchenbuch Brackenheim

Marktstraße 4, 74336 Brackenheim


07135 7179010


Der Gewerbeeintrag Rats-Apotheke Brackenheim - Inh. M. Najder in Brackenheim ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Apotheke.

Rats-Apotheke Brackenheim - Inh. M. Najder

Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika aller Art bietet die Brackenheimer Apotheke. Lassen Sie sich von dem gut ausgebildeten, motivierten und freundlichen Personal zu Gesundheitsthemen, Vorbeugung und Heilung von Krankheiten oder altersgerechter Hautpflege beraten. Die angebotenen Heilmittel sind qualitativ hochwertigen und entsprechend der medizinischen Standards produziert. Alle Arzneimittel sind hinsichtlich ihrer Wirkung geprüft und von unabhängigen Stellen für gesundheitlich unbedenklich erklärt worden. Finden Sie durch die Informationen der kompetenten Mitarbeiter das richtige Heilmittel für Ihre Beschwerden. Das umfangreiche Sortiment der Brackenheimer Apotheke bietet sämtliche in Deutschland zugelassenen Medikamente. Vertrauen Sie auf die Hochwertigkeit der Produkte aus der Apotheke und kaufen Sie bei uns die Arzneimittel Ihrer Wahl.

Anschrift

StraßeMarktstraße 4
PLZ, Ort74336 Brackenheim
Koordinaten49.0786,9.06525
KFZ-Navigation49.0786,9.06525

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:30 - 18:30
Dienstag08:30 - 18:30
Mittwoch08:30 - 18:30
Donnerstag08:30 - 18:30
Freitag08:30 - 18:30
Samstag08:30 - 12:30
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterApotheke, Arzneimittel, CellFit Training, Gesundheit, Heilmittel, homöopathische Medizin, Insulin, Medikamente, Medizin, Schmerzmittel, Tabletten

Bildergalerie

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Apotheke

In einer Apotheke werden Arzneimittel und medizinische Produkte abgegeben, geprüft und z. T. hergestellt. Auch die Patientenberatung ist eine Hauptaufgabe des Apothekenpersonals.

Apothekenpflicht

Generell unterliegen solche Arzneimittel der Apothekenpflicht, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen und für die eine Beratung notwendig ist. Die Apothekenpflicht dient der Arzneimittelpflicht.

Verschreibungspflicht

Als Rezeptpflicht bzw. Verschreibungspflicht bezeichnet man eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und medizinische Produkte. U. a. soll dadurch der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen bei Arzneimitteleinnahme geschützt werden und der Missbrauch von Arzneimitteln soll verhindert werden.

Versandapotheke

Seit 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Versandapotheken müssen jedoch als Apotheken und Versandhandel zugelassen sein.

Apothekenketten

In Deutschland sind Apothekenketten nicht vorhanden, wenn man von Filialapotheken absieht. Allerdings können Kooperationen (z. B. DocMorris) bestehen, wo rechtlich selbstständige Einzelbetriebe ein Logo verwenden.

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