Polizeiposten Grenzach-Wyhlen in Grenzach-Whylen

Basler Straße 42, 79639 Grenzach-Whylen

Telefon:07624 98900
Fax:07624 9890119
E-Mail:grenzach.pw@polizei.bwl.de

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Polizei FAQ Top 3 Fragen

Können Strafanzeigen eigentlich online erstattet werden?
Ich möchte eine Straftat anzeigen. An wen muss ich mich wenden?
Bei Ruhestörungen die Polizei rufen?
Weitere Fragen

Polizei Grenzach-Wyhlen: Informationen zu Polizeiposten Grenzach-Wyhlen

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Polizeiposten Grenzach-Wyhlen in Grenzach-Whylen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Polizeiposten Grenzach-Wyhlen in Grenzach-Whylen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Polizei Lexikon

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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