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Lohnsteuerhilfe Korntal-Münchingen (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Alte Mönsheimer Str. 86, 71296 Heimsheim
Telefon:07033694371
E-Mail:stefanie.metzger@vlh.de
Anschrift:Beethovenstr. 49, 71711 Steinheim
Telefon:070452602
Fax:070452829
E-Mail:udo.guertler@vlh.de
Anschrift:Heilbronner Str. 50, 73728 Esslingen
Telefon:071112380805
E-Mail:volker.allgaier@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Weigandt-Str. 26, 71034 Böblingen
Telefon:07031777795
E-Mail:severine.hermann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Kirchheim
21.59 km von Korntal-Münchingen
Anschrift:Lissenstr. 38, 74366 Kirchheim
Telefon:01717050601
Anschrift:Mühlstr. 18/1, 75223 Niefern-Öschelbronn
Telefon:07233944111
E-Mail:rolf.koenig@vlh.de
Anschrift:Schauinslandstr. 60, 71134 Aidlingen
Telefon:07034645727
E-Mail:diana.klestil@vlh.de
Anschrift:Zaberfelder Str. 8/1, 74343 Sachsenheim
Telefon:070462222
Fax:070467773
E-Mail:christine.mallok@vlh.de
Anschrift:Pforzheimer Str. 51/1, 75242 Neuhausen
Telefon:072349467410
E-Mail:corinna.pai@vlh.de
Anschrift:Talstr. 13, 71088 Holzgerlingen
Telefon:070317216269
E-Mail:nico.altendorf@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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