| Was ist eigentlich ein P-Konto?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ein P-Konto dient dem Schutz vor Pfändung. Das heißt, ein bestimmtes Guthaben ist je Kalendermonat geschützt und damit unpfändbar. Jeder Kontoinhaber kann sein Girokonto von seiner Bank als P-Konto führen lassen. Dieses Konto wird dann als normales Girokonto geführt auf dem beispielsweise Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen eingezahlt werden und das dem üblichen Zahlungsverkehr dient. Bei Kontopfändung steht normalerweise der Schutz des Schuldners an erster Stelle. Weitere Beträge, die dem Unterhalt anderer Personen dienen und beispielsweise Kindergeldbeträge und weitere Beträge sind nachzuweisen und können ebenfalls freigegeben werden. Damit erhält der pfändende Gläubiger normalerweise nur dann eine Zahlung, wenn das Kontoguthaben höher ist als die unpfändbaren Freibeträge.