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Eine Privatinsolvenz ist immer dann zu überlegen, wenn Betroffene über sehr lange Zeit Rechnungen und Verbindlichkeiten wie u.a. Miete, Strom und Heizung nicht gezahlt haben. Außerdem ist der Schuldner meist nicht mehr in der Lage, Gläubiger wie beispielsweise Banken, Geschäfte oder Behörden zu bedienen. Falls auch in der Zukunft kaum ein Ausweg besteht, die komplette Rückzahlung aller Schulden zu leisten, kann die Privatinsolvenz die bessere Lösung sein. Diese Möglichkeit sollte in einer Schuldnerberatung geklärt werden. Dazu ist zunächst ein Plan zu erstellen, der eine außergerichtliche Lösung der Probleme mit allen Gläubigern vorsieht. Wenn das nicht klappt, muss allgemein beim zuständigen Insolvenzgericht die Privatinsolvenz beantragt werden. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, muss der Schuldner sein pfändbares Vermögen und seine pfändbaren Einkünfte einsetzen, um einen Teil der Schulden innerhalb von sechs Jahren zu tilgen. Die Restschuld wird normalerweise erlassen und für den Betroffenen kann es einen echten Neuanfang geben.