| Welche Unterlagen muss man zur Schuldnerberatung mitbringen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Zur Schuldnerberatung sind allgemein sämtliche Einkommensnachweise wie beispielsweise Lohn- oder Gehaltsabrechnungen und Bescheide über Arbeitslosengeld, Grundsicherung sowie Rentenbescheide mitzubringen. Auch sind alle zusätzlichen Einkünfte wie Nachweise über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld und die entsprechenden Papiere vorzulegen. Weiterhin ist eine Zusammenstellung aller Schulden wie beispielsweise Miete, Heizung und Strom mitzubringen. Außerdem sollten Ratenzahlungen u.a. an Banken oder Versandhäuser belegt werden. Unterhaltsverpflichtungen und eine Aufstellung der Vermögensgegenstände gehören ebenfalls dazu. Außerdem sind alle Gläubiger zu benennen. Auch Kreditverträge, Vollstreckungsbescheide oder Schreiben der Gläubiger, von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten sind vorzulegen.