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Apotheke in Oberstenfeld im Branchenbuch


Stifts-Apotheke OHG im Branchenbuch Oberstenfeld

Großbottwarer Straße 45, 71720 Oberstenfeld


07062 8577


Der Gewerbeeintrag Stifts-Apotheke OHG in Oberstenfeld ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Apotheke.

Stifts-Apotheke OHG

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Haben Sie uns schon gesehen?
Wir, Herr Benisch und Herr Müller sind die neuen Besitzer der Stifts-Apotheke.
Nahezu überall lassen sich heute Arzneimittel beschaffen. Wir von der Stifts-Apotheke bieten mehr als nur den Verkauf von Medikamenten. Unser geschultes Team und unser persönlicher Bezug zu Ihnen ist die Grundlage einer guten Beratung. Wir möchten, dass es Ihnen gut geht und setzen uns mit unserem Wissen und unserer Erfahrung dafür ein.
Gerne beraten wir Sie jederzeit, und haben ein offenes Ohr für Ihr Anliegen.

Anschrift

StraßeGroßbottwarer Straße 45
PLZ, Ort71720 Oberstenfeld
Koordinaten49.0231,9.31917
KFZ-Navigation49.0233,9.31893

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:30, 14:30 - 18:30
Dienstag08:30 - 12:30, 14:30 - 18:30
Mittwoch08:30 - 12:30, 14:30 - 18:30
Donnerstag08:30 - 12:30, 14:30 - 18:30
Freitag08:30 - 12:30, 14:30 - 18:30
Samstag08:30 - 12:30
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

MarkenAderma, Aspirin, Avene, Caudalie, Dr. Grandel, Ducray, Eucerin, Ibuprofen, Louis Widmer, Pierre Fabre, Roche-Posay
DienstleistungenAllopathie, Bestimmung von Blutzucker und Cholesterinwert, Ernährungsberatung, Homöopathie, Individuelle Rezepturenherstellung, Inkontinenzberatung, Kundenkarte mit automatischem Interaktionscheck Messung von Blutdruck, Medikation, Naturheilprodukte, Pflegebereich, Reiseimpfberatung, Verleih von medizinisch-technischen Geräten (Milchpumpen….)

Bildergalerie

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Apotheke

In einer Apotheke werden Arzneimittel und medizinische Produkte abgegeben, geprüft und z. T. hergestellt. Auch die Patientenberatung ist eine Hauptaufgabe des Apothekenpersonals.

Apothekenpflicht

Generell unterliegen solche Arzneimittel der Apothekenpflicht, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen und für die eine Beratung notwendig ist. Die Apothekenpflicht dient der Arzneimittelpflicht.

Verschreibungspflicht

Als Rezeptpflicht bzw. Verschreibungspflicht bezeichnet man eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und medizinische Produkte. U. a. soll dadurch der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen bei Arzneimitteleinnahme geschützt werden und der Missbrauch von Arzneimitteln soll verhindert werden.

Versandapotheke

Seit 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Versandapotheken müssen jedoch als Apotheken und Versandhandel zugelassen sein.

Apothekenketten

In Deutschland sind Apothekenketten nicht vorhanden, wenn man von Filialapotheken absieht. Allerdings können Kooperationen (z. B. DocMorris) bestehen, wo rechtlich selbstständige Einzelbetriebe ein Logo verwenden.

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