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Fahrschule in Weikersheim im Branchenbuch


Fahrschule Thürauf im Branchenbuch Weikersheim

Schäftersheimer Straße 52, 97990 Weikersheim


07934 8890


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Thürauf in Weikersheim ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Thürauf

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Seit 1979 kann man in Weikersheim den Führerschein für alle Klassen erfolgreich bei der Fahrschule Thürauf erlangen. Mit dem Ausbildungsangebot immer auf dem neusten Stand zu sein, war von Anfang an erklärtes Ziel des Unternehmens und ist es auch heute noch. Dieses Streben hat die Fahrschule aus Weikersheim zu einem modernen und vielseitigen Ausbildungsbetrieb gemacht. Von den erfahrenen und qualifizierten Fahrlehrern werden Sie unter anderem für den Autoführerschein, den Motorradführerschein und den Führerschein für den Lkw fit gemacht. Die Vorbereitung auf die erfolgreiche Führerscheinprüfung erfolgt in Theorie und Praxis mit viel Geduld und mit Unterstützung von innovativer Technik. Die Fahrschule versteht sich mit ihrem Angebot auch als eine Weiterbildungseinrichtung für Berufskraftfahrer. So gibt es die Anhängerausbildung, die Gefahrgutausbildung und weitere regelmäßig stattfindende Berufskraftfahrerqualifikationen. Für eine weitere Ausbildung für den beruflichen Bereich wird die Gabelstaplerausbildung angeboten. Alle praktischen Ausbildungen passieren auf gut ausgestatteten firmeneigenen Fahrzeugen, die dem modernen Standard entsprechen.

Anschrift

StraßeSchäftersheimer Straße 52
PLZ, Ort97990 Weikersheim
Koordinaten49.4877,9.90202
KFZ-Navigation49.4877,9.90163

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstag18:30 - 20:45
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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