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Davis Gerüstbau
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Das Unternehmen wurde 1991 von James A. Davis gegründet und hat sich seither einen guten Ruf erarbeitet. Seit 2001 hat sich das Unternehmen eigenes Gerüstbaumaterial zugelegt und sich seitdem ständig erweitert. Für die technische Leitung sowie für den organisatorischen Ablauf ist James Arthur Davis verantwortlich. Die kaufmännische Organisation und die Büroverwaltung fällt in den Bereich von Janine Davis. Die Ausführung sowie die Logistik übernehmen unsere langjährigen Mitarbeiter.
Die Gemeinde befindet sich am Südostrand des Odenwalds. Fahrenbach ist Mitglied des UNESCO Geoparks Bergstraße-Odenwald. Zu den beeindrucken Bauwerken zählen die römischen Klein-Kastelle Robern und...
Weitere Einträge zu Bauunternehmen in Fahrenbach im Branchenbuch
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Ein Bauunternehmen erbringt Leistungen des Baugewerbes. Die Bauleistungen werden sowohl im Hoch- und Tiefbau erbracht. Sie dienen der Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken. Außerdem können durch Bauunternehmen Umbauten und Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden, wie z. B. Rückbau oder Beseitigung derselben.
Bauplanung
Die Bauplanung dient der Entwicklung und der Gestaltung eines Bauvorhabens. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bauherrn entwickelte Ideen werden durch den Architekten in Bauzeichnungen umgesetzt. Dabei werden örtliche Gegebenheiten und Berechnungen in die Bauplanung einfließen.
Bauleitung
Durch eine Bauleitung wird eine Baustelle geleitet. Die Bauleitung verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Eine Bauleitung kann sowohl für ein Bauunternehmen als auch für einen Bauherrn tätig sein. Allgemein sorgt die Bauleitung für eine termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Bauausführung.
Bauträger
Ein Bauträger lässt Wohn- und Gewerbeimmobilien bauen und verkauft sie. Der Bauträger baut also mit eigenem Geld und somit auf eigenes Risiko. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und damit auf eigene Rechnung ist der Bauträger gleichzeitig Bauherr. Bei Bauten auf fremden Grundstücken handelt der Bauträger in direkter Vertretung des Bauherrn und nimmt alle Aufgaben im Interesse des Bauherrn war.