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Lohnsteuerhilfe Dielheim (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 49, 69221 Dossenheim
Telefon:06221862283
Fax:06221879862
E-Mail:juergen.steppan@vlh.de
Anschrift:Mannheimer Str. 105, 68535 Edingen
Telefon:06214960734
Fax:06214960782
E-Mail:michael.armbrust@vlh.de
Anschrift:Stahlbühlring 153, 68526 Ladenburg
Telefon:062031079581
Fax:06203922358
E-Mail:hans.seidl@vlh.de
Anschrift:Carl-Gördeler-Str. 16, 67346 Speyer
Telefon:0623276127
Fax:06232678412
E-Mail:petra.schmitt@vlh.de
Anschrift:Hofacker 7, 75038 Oberderdingen
Telefon:070452602
Fax:070452829
E-Mail:udo.guertler@vlh.de
Anschrift:Schwerdstr. 28, 67346 Speyer
Telefon:06232622903
E-Mail:christiane.zoeller@vlh.de
Anschrift:Schwerdstr. 28, 67346 Speyer
Telefon:06232879866
E-Mail:thorsten.backhaus@vlh.de
Anschrift:Bogenstr. 36, 74906 Bad Rappenau
Telefon:07066900206
Fax:07066900214
E-Mail:elke.kubach@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 26, 69493 Hirschberg
Telefon:06201508499
E-Mail:ulla.bock@vlh.de
Anschrift:Kaiserstuhlring 33, 68239 Mannheim
Telefon:06214824861
E-Mail:eberhard.bialas@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Dielheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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