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NOTARE Lindenmaier Luz
Notare werden benötigt, wenn die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber auch darüber hinaus sind wir Notare in Stuttgart Bad Cannstatt kompetente Ansprechpartner und Berater. Unsere Kanzlei geht hervor aus der Sozietät der Notare Ernst Weinmann und Mark Lindenmaier sowie deren Vorgänger Notar Alfred Gläser und Notar Albrecht Majerle, allesamt Notare in Stuttgart Bad Cannstatt, und reicht damit bis in das Jahr 1947 zurück.
Die Landeshauptstadt des Bundeslandes Baden-Württemberg ist Sitz wichtiger Regierungs- und Verwaltungsorgane. Die Stadtgründung erfolgte vermutlich im 10. Jahrhundert durch den Herzog Liudolf von Schwaben...
Weitere Einträge zu Notar in Stuttgart im Branchenbuch
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.