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Lohnsteuerhilfe Starzach (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schozacher Str. 40, 70437 Stuttgart
Telefon:07112482679
Fax:071184990097
E-Mail:rainer.ritter@vlh.de
Anschrift:Mühlstr. 18/1, 75223 Niefern-Öschelbronn
Telefon:07233944111
E-Mail:rolf.koenig@vlh.de
Anschrift:Scheffelstr. 7, 70734 Fellbach
Telefon:071116125291
E-Mail:juergen.wolpert@vlh.de
Anschrift:Käthe-Kollwitz-Str. 7, 70736 Fellbach
Telefon:071165223921
Fax:07119065716
E-Mail:ingo.besa@vlh.de
Anschrift:Albtalstr. 15, 76316 Malsch-Völkersbach
Telefon:07204947590
E-Mail:marion.kraus@vlh.de
Anschrift:Lönsweg 1, 75196 Remchingen
Telefon:07232735163
Fax:07232735165
E-Mail:christine.nemetz@vlh.de
Anschrift:Eichendorffstr. 11, 78166 Donaueschingen
Telefon:077192945350
Fax:077192945360
E-Mail:sandra.boehringer@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 76, 71732 Tamm
Telefon:071412587950
Fax:071416854204
E-Mail:michael.dobos@vlh.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Montag 09:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00
Mittwoch 15:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 16:00
Anschrift:Eberhardstr. 27, 71634 Ludwigsburg
Telefon:071419747502
Fax:071419747503
E-Mail:rolf.mattheis@vlh.de
Anschrift:Scheffelstr. 1, 78199 Bräunlingen
Telefon:0771163304
Fax:0771163305
E-Mail:herman.schoen@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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