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Lohnsteuerhilfe Aschaffenburg (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wombacher Str. 87, 97816 Lohr am Main
Telefon:093526064473
Fax:093526064474
E-Mail:ulrike.rubenbauer@vlh.de
Anschrift:Südring 7, 63477 Maintal
Telefon:061813690157
E-Mail:sonja.suffa-friedel@vlh.de
Anschrift:Brunnenrainstr. 9a, 97816 Lohr am Main
Telefon:0935289983
Fax:0935289985
E-Mail:christine.kohnle-weis@vlh.de
Anschrift:Thomas-Mann-Str. 20, 63486 Bruchköbel
Telefon:061816109288
E-Mail:ravan.kaulen@vlh.de
Anschrift:Brückenstr. 12, 63897 Miltenberg
Telefon:0937199120
Fax:09371660343
E-Mail:raimund.ott@vlh.de
Anschrift:Zeiläckerweg 23, 97816 Lohr am Main
Telefon:093526049402
E-Mail:vera.rimpl@vlh.de
Anschrift:Spechtstr. 11, 63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102559792
E-Mail:wolfgang.zirpel@vlh.de
Anschrift:Frankfurterstr. 50a, 63607 Wächtersbach
Telefon:060537068264
Fax:060537068265
E-Mail:axel.auer@vlh.de
Anschrift:Obertorstr. 21, 97828 Marktheidenfeld
Telefon:093915034637
E-Mail:maria.straub@vlh.de
Anschrift:Frankfurter Str. 27, 63263 Neu-Isenburg
Telefon:06102249698
Fax:06102249971
E-Mail:dierk.resler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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