Camping in Augsburg im Branchenbuch
RINA REISEN im Branchenbuch Augsburg
Oberer Graben 11, 86152 Augsburg
0821 4301469
Der Gewerbeeintrag RINA REISEN in Augsburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Camping.
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Straße | Oberer Graben 11 | |
PLZ, Ort | 86152 Augsburg | |
Koordinaten | 48.3691,10.9021 |
Fax | 0821 4088738 |
Mobil | 0176 96727361 |
rina_reisen@gmx.de |
Montag | 10:00 - 18:00 |
Dienstag | 10:00 - 18:00 |
Mittwoch | 10:00 - 18:00 |
Donnerstag | 10:00 - 18:00 |
Freitag | 10:00 - 18:00 |
Samstag | 10:00 - 18:00 |
Sonntag | 10:00 - 18:00 |
Augsburg am Lech und der Wertach ist Sitz der Regierung von Schwaben und geht historisch auf die römische Siedlung Augusta Vindelicorum zurück, welche 15 v. Chr. Gegründet wurde. Zahlreiche...
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Unter Camping versteht man eine besondere Form des Tourismus. Dabei wird in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen gewohnt und geschlafen. Camping gehört zu den weit verbreiteten und sehr beliebten Reiseformen, die auch in Natur- oder Nationalparks ermöglicht wird.
Campingplätze stellen den Urlaubern normalerweise sanitäre und elektrische Versorgungseinrichtungen zur Verfügung. Dazu gehören auch Einkaufsmöglichkeiten und Fast-Food-Restaurants. In besonders begehrten Urlaubsregionen sind die Angebote sehr viel umfangreicher. Dort können Campingplätze u.a. mit Supermärkten, Restaurants, eigenen Schwimmbädern, Fernsehanschlüssen und Internetangeboten ausgestattet sein.
In der wärmeren Jahreszeit gehört Camping für viele Menschen zur Urlaubs- und Freizeitgestaltung. Zu den besonderen Campingformen zählt Dauercamping an immer derselben Stelle. Auch Wintercamping bei niedrigen Temperaturen bei Schnee und Eis sowie Camping in Wüsten und auf Bergen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Außerdem wird Camping oft mit Sport verbunden. Hier sind Fahrrad- und Kanucamping als Beispiele zu nennen.
Camping unterliegt in jedem Land anderen Gestattungsbedingungen. Daher ist jedem Camper anzuraten, sich vor seiner Reise über diese Bedingungen zu informieren. In Italien sind beispielsweise die Kommunen zuständig. In Deutschland regeln Landes- und Bundesgesetze die Gestattung von Camping. Letzteres setzt in allen europäischen Ländern eine behördliche Genehmigung voraus. Lediglich auf Privatgrundstücken (z. B. Zeltplatz) ist nur eine Genehmigung des Eigentümers erforderlich.
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