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Personalvermittlung in Bad Heilbrunn im Branchenbuch


Dienstleistung-Reinigungsdienst Hinz UG (haftungsbeschränkt) im Branchenbuch Bad Heilbrunn

Gewerbepark 17, 83670 Bad Heilbrunn


08042 9989434


Der Gewerbeeintrag Dienstleistung-Reinigungsdienst Hinz UG (haftungsbeschränkt) in Bad Heilbrunn ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Personalvermittlung, Büroservice, Gebäudereinigung, Steinmetz, Diverse Freizeitanlagen, Gartenbedarf.

Dienstleistung-Reinigungsdienst Hinz UG (haftungsbeschränkt)

Alle Infos, Kontaktdaten, Öffnungszeiten

Anschrift

StraßeGewerbepark 17
PLZ, Ort83670 Bad Heilbrunn
Koordinaten47.7474,11.4688
KFZ-Navigation47.7473,11.4686

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 20:00
Dienstag08:00 - 20:00
Mittwoch08:00 - 20:00
Donnerstag08:00 - 20:00
Freitag08:00 - 20:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Tatort-Reinigung Tag & Nacht erreichbar

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Personalvermittlung

Personalvermittler bzw. Headhunter sind in der Rubrik Personalvermittlung im Branchenbuch auf ortsdienst.de verzeichnet. Normalerweise vermitteln Headhunter passendes Personal an Arbeitgeber und erhalten dafür eine Provision.

Aufgaben des Headhunters

Headhunter bzw. Personalvermittler suchen nach passendem Personal für den jeweiligen Arbeitgeber. Dafür werden offene Stellenangebote akquiriert, Besetzungsbilder angefertigt und dies mittels Profiling mit dem potentiellen Arbeitnehmer abgeglichen. Zielstellung ist es, einen Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu erwirken.

Anforderungen an den Personalvermittler

Grundlegend wird von einem Personalvermittler erwartet, dass er neutral und objektiv ist und über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Ebenfalls sind Kommunikationsfreudigkeit, Reisebereitschaft und eine gute Selbstorganisation typische Eigenschaften des Personalvermittlers.

Aufgabenfelder der Personalvermittlung

Personalvermittler sind sehr häufig im Bereich der Arbeitsvermittlung (z. B. für die Bundesagentur für Arbeit) tätig. Ebenfalls sind Personalvermittler in Zeitarbeitsunternehmen untergebracht. Ferner sind eigene Vermittlungsagenturen oder Executive Search-Agencies als wichtige Einsatzgebiete der Personalvermittler zu nennen.

Erlaubnispflicht der Arbeitsvermittler

Bis 2002 bestand in Deutschland eine Erlaubnispflicht für Personalvermittler (insb. Arbeitsvermittler). Ihnen wurden für ihre Tätigkeit die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung unter entsprechenden Auflagen erteilt. Seit 2002 ist die gesamte Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung nicht mehr erlaubnispflichtig.

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