Telefon: | 0951 833 - 0 |
Fax: | 0951 833 - 2070 |
E-Mail: | poststelle@ag-ba.bayern.de |
Landwirtschaftsgerichte sind normalerweise einzelnen Amtsgerichten im jeweiligen Landgerichtsbezirk zugeordnet. Daher gelten Landwirtschaftsgerichte als erste Instanz in Bezug auf Landwirtschaftssachen im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter anderem sind Landwirtschaftsgerichte mit Angelegenheiten der Höfeordnung, der Hoffolgezeugnisse und der Hofübergabeverträge betraut.
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Landwirtschaftsgericht Bamberg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Landwirtschaftsgericht Bamberg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Das Landwirtschaftsgericht stellt die erste Instanz (Amtsgericht) in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen dar.
Die Abkürzung LwVG steht für das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, kurz: Landwirtschaftsverfahrensgesetz. Den Gesetzestext kann man auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.
Unter Landwirtschaftssachen versteht man allgemein Rechtsstreitigkeiten, die vor Landwirtschaftsgerichten verhandelt werden. Z. B. Streitigkeiten über die Höfeordnung, das Grundstücksverkehrsgesetz oder die Landpacht sind typische Rechtsstreitigkeiten bzw. Landwirtschaftssachen.
Häufig werden vor dem Landwirtschaftsgericht Streitigkeiten bzw. der Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen verhandelt. U. a. finden auch Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung der Höfeordnung, zu Landpachtverträgen statt.
Das Bundesgesetz zur Erbschaftsregelung eines Bauernhofs wird als Höfeordnung bezeichnet. In einigen Bundesländern gelten höferechtliche Sonderregelungen.
Sie haben alle Informationen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu Landwirtschaftsgericht Bamberg problemlos auf ortsdienst.de gefunden? Dann teilen Sie uns jetzt Ihre Meinung zu unserem Portal mit, indem Sie die einzelnen Einträge auf ortsdienst.de bewerten!