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Landwirtschaftsgericht - Häufige Fragen

Wo kann ich gerichtliche Auseinandersetzungen zu Hofübergabeverträgen ausfechten?

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Bei der Übergabe von Höfen, insbesondere bei strittigen Erbscheinen und damit zusammenhängenden Auseinandersetzung, kann ein gerichtliches Verfahren notwendig werden. Für solche Fälle gibt es Landwirtschaftsgerichte, die als Abteilungen einem Amtsgericht zugeordnet sind. In einigen Bundesländern ist nicht jedes Amtsgericht zwangsläufig auch ein Landwirtschaftsgericht. Vielfach werden Angelegenheiten in Landwirtschaftssachen von einigen wenigen Landwirtschaftsgerichten bearbeitet, um eine größere Effizienz zu gewährleisten. Kann das Verfahren nicht in erster Instanz entschieden werden, sind nachfolgend die Oberlandesgerichte der Bundesländer bzw. der Bundesgerichtshof zuständig.

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